Beiträge von Eltern an einen Förderverein der Privatschule ihrer Kinder können als Schulgeld steuerlich berücksichtigt werden. 30 % des Schulgelds wirken sich aus. Höchstens 5.000 € je Kind. Nicht berücksichtigt werden Zahlungen für Übernachtung, Betreuung und Essen.
Ein aktuelles Beispiel aus einem Gerichtsverfahren
Die Eltern zahlten in einem Jahr 1.000,00 EUR an den Förderverein einer staatlich anerkannten Ersatzschule. Der Förderverein leitete die Beiträge zweckgebunden an die Schule weiter, die damit den Schulbetrieb finanzierte. Die Eltern haben 30 % ihrer Beiträge in der Einkommensteuererklärung eingetragen.
Das Finanzamt lehnte die Berücksichtigung ab. Es verwies insbesondere darauf, dass die Satzung des Fördervereins auch eine Verwendung der Mittel für Zwecke ermögliche, die über die Finanzierung des normalen Schulbetriebs hinausgingen. Vor Gericht hat das Finanzamt verloren.
Für das Gericht ist die wirtschaftliche Betrachtung wichtig. Eltern zahlen Beiträge zur Finanzierung des Schulbetriebs. Für die Eltern ist es wirtschaftlich egal, ob die Schule selbst Schulgeld erhebt oder ob die Finanzierung des Schulbetriebs über einen Förderverein erfolgt.
Die zweckentsprechende Mittelverwendung müsse allerdings nachgewiesen werden.